Ratgeber Aufbewahrung: Gold Lagerung und richtig aufbewahren

Ratgeber Aufbewahrung: Gold Lagerung und richtig aufbewahren

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In Zeiten von Minuszinsen, hohen Bankgebühren und genereller Unsicherheit, was man am besten mit seinem Vermögen macht, bietet sich, wie immer in Zeiten finanzieller Instabilität, die Investition in Gold an. Doch, wie sichert man das erworbene Gold am besten vor fremdem Zugriff? Im Folgenden erläutern wir Ihnen die wesentlichen Optionen zur Gold Lagerung bzw. wie die Aufbewahrung Gold funktionieren kann.

Vorab ein paar Kernpunkte zur Aufbewahrung Gold:

• Klären Sie mit Ihrer Hausratversicherung, ob und inwieweit eine Goldlagerung zuhause versichert ist.

• Bei der Lagerung zuhause bieten sich zwei Möglichkeiten vor allen anderen an: ein eingebauter, gut gesicherter Haustresor bzw. ein schwerer Panzertresor, der sich durch Kompaktheit und ein sehr hohes und somit den Transport erschwerendes Gewicht auszeichnet. Und, ganz lapidar, ein gutes Versteck.

• Klassisch bieten sich, obschon es auch Nachteile geben kann, Bankschließfächer an, da sie den höchsten Schutz bieten.

• Von Steuervorteilen können Sie bei der Lagerung auf Metallkonten oder in Zollfreilagern profitieren.

Gold zu Hause lagern bzw. aufbewahren

Die wesentlichen Vorteile der nachfolgend aufgeführten Gold Lagerung von Wertgegenständen, z.B. Gold, zuhause bestehen darin, dass Sie jederzeit Zugriff auf Ihre Investition haben und im Falle der Aufbewahrung in einem Haustresor auch eine deutlich höhere Sicherheit gewährleisten können als sie bei einer entsprechenden Aufbewahrung in Schmuckkästchen oder einer Kommode erwarten dürfen.
Bevor Sie uninformiert und ungeprüft einen Tresor für zuhause kaufen, sollten Sie Kontakt zu Ihrer Versicherung aufnehmen und die entsprechenden Versicherungsmodalitäten prüfen und festlegen. Denn selbst der, Ihrer Meinung nach, sicherste und vielleicht passendste Haustresor nützt Ihnen nichts, wenn nach einem Unglücksfall oder Einbruch die Versicherung sich nicht in der Pflicht sieht, für Ihren Verlust aufzukommen.
Über die hierfür zuständige Hausratversicherung sind im Regelfall auch im Tresor befindliche andere Wertgegenstände wie Luxusuhren oder auch kleinere Geldsummen versichert. So können Sie selbst für relativ umfassenden Schutz sorgen. In Absprache mit Ihrer Hausratversicherung lassen sich bei Erfüllung bestimmter Standards auch hohe Goldwerte versichern, die Sie in den eigenen vier Wänden lagern wollen.

Aufbewahrung Gold – Infos Lagerung

Für die meisten Versicherer ist die sogenannte VdS-Norm ausschlaggebend. Von zentraler Bedeutung für den Versicherungsschutz ist die Zertifizierung des Tresors nach den europäischen Normen EN 14450 für einfache Sicherheitsschränke und EN 1143-1 für Wertschutzschränke mit definiertem und typgeprüftem Einbruchsschutz. Die Zertifizierung wird durch die VdS Schadenverhütung GmbH (VdS) abgenommen. Auch der sogenannte European Certification Body (ECB) führt eine entsprechende Zertifizierung durch. Die Nachweise in Form von Plaketten dieser Prüfstellen müssen innen an den Tresortüren angebracht sein. Die Gold Sicherung durch eine fachmännische Verankerung sollte professionell durchgeführt werden. Die genannten Versicherungssummen gelten als Empfehlungen der Zertifizierungsstellen an die Versicherer und gelten für alarmanlagengesicherte Tresore. Andernfalls greift nur die Hälfte der genannten Summen. Hat der ausgesuchte Tresor (Wirkungsgrad 4-6) den Zusatz “KB”, so bietet dieser einen zusätzlichen Kronbohrschutz. Als mögliche Nachteile der Option ‚Gold Lagerung zuhause‘ dürfen relativ hohe Anschaffungskosten eines Haustresors und mögliche Eingriffe in die Bausubstanz des Hauses nicht außer Acht gelassen werden. In jedem Fall sollten Kauf- und Handwerkerbelege aufbewahrt werden, damit eine eventuelle Entschädigung durch Ihren Versicherer nicht gefährdet wird.

Gold sicher im Versteck aufbewahren?

Wir beginnen mit dem offensichtlichsten Nachteil: Im Verlustfall könnte es sein, dass Ihre Versicherung nicht ‚mitspielt‘. Daher ist es sehr sinnvoll, im Bedarfsfall mit Ihrer Versicherung zu reden und Eventualitäten zu klären. Im Falle dieser kostengünstigsten aller Möglichkeiten der Gold Lagerung ist es sehr gut möglich, dass Ihnen Ihre Versicherung gar nichts oder nur den Wiederbeschaffungswert Ihres Goldes erstattet. Und letzterer könnte unter Ihrem ehemaligen Kaufpreis liegen. Ein nicht zu unterschätzender weiterer Nachteil könnte sein, dass das Versteck einfach vergessen werden könnte.
Die wesentlichen Vorteile einer Gold Aufbewahrung in einem Versteck ist der Wegfall von zusätzlichen Kosten und der allzeit gewährleistete Zugriff. Es entstehen Ihnen keine oder nur sehr geringe Kosten, wenn Sie Ihr Gold irgendwo im Dachstuhl, Keller oder Garten verstecken. Eindringlinge werden zuerst an den üblichen Orten suchen: Tresore, Schubladen, Schmuckschatullen oder auch Wäscheschränke. Haben Sie Ihr Gold allerdings gut und schlau versteckt, wird es mit einiger Wahrscheinlichkeit unentdeckt bleiben und Einbrecher unverrichteter Dinge wieder gehen.

Gold Lagerung – Aufbewahrung bei einer Bank möglich?

Wer auf besondere Sicherheit Wert legt und keine Anonymität bevorzugt, sollte sich in jedem Fall dem Thema Bankschließfächer zuwenden. Der Inhalt Ihres Bankschließfachs bleibt der Bank selbst verborgen. Insofern ist hier Diskretion gewahrt. Dass Sie allerdings überhaupt ein solches Schließfach haben, wird mit dem üblicherweise verlangten Vorzeigen Ihres Ausweises bei der Anmietung publik. Auch Behörden können in bestimmten Fällen die Öffnung von Schließfächern veranlassen. Nicht zuletzt sind Sie bei dieser Option in der Regel auf die Öffnungszeiten der Bank angewiesen.
Gold Lagerung: Der Vergleich von Kosten und Leistungen mehrerer Banken lohnt in jedem Fall. Die Bandbreite reicht von geringen monatlichen Gebühren mit Versicherungsschutz bis zu relativ hohen Monatsgebühren ohne Versicherungsschutz. Auch die Mindestmietdauer variiert und kann an weitere Modalitäten gebunden sein. Scheuen Sie also nicht den Vergleich und das Gespräch mit mehreren Banken, denen Sie Ihr Vertrauen schenken würden. Halten Sie also die Augen auf, wenn es darum geht, bei welcher Bank Sie Ihr Gold einlagern wollen. Achten Sie auf einen angemessenen Versicherungsschutz (dieser kann auch bankunabhängig von extern zugebucht werden und greifen) und auch die Größe des entsprechenden Bankschließfachs.

Anlage in Metallkonten

Die Banken in einigen Ländern (z.B. Schweiz, Luxemburg, Lichtenstein) bieten für Privatkunden eine interessante Variante eines Kontos an, nämlich, ein Metallkonto. Diese Form des Anlagekontos wird nicht in einer Währung geführt. Vielmehr sind es Feinunzen oder Gramm der Edelmetalle (Edelmetalle lagern) Gold, Silber, Platin oder Palladium, die hier eine Rolle spielen. Die Besonderheit eines Metallkontos ist, dass Sie noch nicht einmal über den physischen Besitz der o.g. Metalle verfügen müssen. Eröffnen Sie ein solches Konto eröffnet, können Sie im Anschluss eine bestimmte Menge an Edelmetall aufbuchen lassen, wohlgemerkt, ohne das Edelmetall selbst physisch besessen zu haben. Sie erwerben als Kontoinhaber rein rechtlich gesehen keine physische Ware, sondern lediglich die Lieferansprüche. Diese können Sie, wie z.B. physisches Gold, beliebig lange halten und bei Bedarf wieder verkaufen.
Eine physische Auslieferung ist bei einem Großteil der Metallkonten gebührenpflichtig möglich. Die Mehrwertsteuer fällt zusätzlich bei der physischen Auslieferung von Silber und Platin an. Der Kauf und Verkauf der Lieferansprüche ohne physischen Bezug für alle Edelmetalle verbleibt mehrwertsteuerfrei. Die Option Metallkonto ist besonders attraktiv für Anleger, denen Werte im Vergleich mit dem physischen Besitz wichtiger sind. Ein Handel mit Lieferansprüchen kann aktiv und erfolgreich betrieben werden, ohne den Verzicht auf den Geldwert des theoretisch vorhandenen Edelmetalls.
Es gibt zwei Arten, wie Metallkonten geführt werden können:
1) Nicht zugeordnete Konten (unallocated accounts) mit Sammelverwahrung
2) Zugeordnete Konten (allocated accounts) mit Einzelverwahrung

Es gibt wesentliche Unterschiede zwischen diesen beiden Arten der Kontoführung. Mit dem nicht zugeordneten Konto mit Sammelverwahrung erlangen Sie als Kontoinhaber keinen Lieferanspruch auf physische Barren (Silberbarren aufbewahren). Ihr Kontoguthaben entspricht einem Miteigentumsanteil am Gesamtbestand des genannten Metallkontos. Im Insolvenzfall wird das Guthaben der Insolvenzmasse zugeführt. Ein solches Konto schlägt z.B. bei der Credit Suisse mit 0,6 Prozent des Einlagerungswerts, mindestens aber 100 Schweizer Franken als Gebühr pro Jahr zu Buche. Furchtsame Anleger, sollten von einem solchen Konto allerdings absehen, sofern sie eine Bankenkrise befürchten.
Ein zugeordnetes Konto oder Depot mit Einzelverwahrung hat einen klaren Bezug zu Lieferansprüchen mit eindeutig identifizierbaren Barren, die sich nicht im Eigentum der Bank befinden. Ein solches Metallkonto ist insolvenzsicher, setzt aber oft hohe Anlagesummen voraus und erfordert höhere Gebühren.

Aufbewahrung: Internationale Gold Lagerung im Zollfreilager

Der enorme Vorteil von internationalen Zollfreilagern ist, wie der Name schon sagt, die Mehrwertsteuerfreiheit. Diese gilt für sämtliche Edelmetalle, die innerhalb eines Zollfreilagers gehandelt (Kauf und Verkauf) oder auch gelagert werden. Die Befreiung von der Mehrwertsteuer dürfte Ihnen in heimatlichen Gefilden bekannt sein. Zollfreilager bieten ebendiese auch bei Silber, Platin oder Palladium. Die Lagerung ist hierbei nicht nur, wie sicherlich bekannt, in Ländern wie der Schweiz und Luxemburg möglich, sondern auch außerhalb Europas, z.B. in Hong Kong und Singapur, die neben den genannten Vorteilen auch als geeignete sehr sichere Standorte infrage kommen.

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