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Steuervorteile bei Goldanlagen, gibt es sie?
Gibt es Steuervorteile bei Goldanlagen?
Anders als bei jeder anderen Kapitalanlage mit dem Ziel, Gewinne zu erzielen, fällt bei Goldanlagen in physischem Gold als Steuerliche Aspekte beim Goldkauf keine Abgeltungssteuer in Höhe von 25% an.Es gibt also Diese ist in Deutschland grundsätzlich bei Kapitalanlagen, mit Ausnahme von solchen in Gold, zu entrichten. Wer also bares Geld sparen will und dies auf absolut legalem und sogar gesetzlich gefördertem Wege, sollte demnach sein Vermögen in Gold anlegen, da man somit einer hohen Besteuerung entgeht.
Die Einkommensteuer muss an dieser Stelle gesondert und differenziert betrachtet werden. Es kommt nämlich auf die Verweildauer des Goldes in Ihrem Besitz an.
Wenn Sie sich Fragen: Wie viel Gold kann man steuerfrei kaufen ? Haben wir unter dem verlinkten Artikel die Antwort.
Wir beginnen mit den guten Nachrichten:
Gewinne bleiben steuerfrei, wenn Sie diese nach einer Verweildauer des Goldes in Ihrem Besitz von mehr als einem Jahr machen. Das bedeutet, dass Sie diese Gewinne nicht in Ihrer Steuererklärung erwähnen müssen. Einfacher ausgedrückt: Halten Sie Ihr Gold länger als ein Jahr und bei einer Veräußerung danach bleiben Ihre Gewinne steuerfrei.
Vorsicht ist geboten, wenn Sie Ihr Gold weniger als ein Jahr halten und verkaufen
Denn nun wird der Veräußerungsgewinn steuerpflichtig und muss in Ihrer Einkommensteuererklärung angegeben. Dies gilt bei Überschreitung der Freigrenze in Höhe von 600 Euro (§ 23 Abs. 3 Satz 5 EStG). Um festzustellen, ob Sie diese Grenze überschreiten Freigrenze überschreiten, müssen alle Gewinne von allen privaten Veräußerungsgeschäften addiert werden, eben auch die Ihres Goldes. Da kein Freibetrag gewährt wird, muss, bei Überschreiten des o.g. Freibetrags die gesamte Summe versteuert werden und nicht etwa ausschließlich der die Freigrenze übersteigende Betrag. Diese Erträge werden schließlich mit Ihrem individuellen Grenzsteuersatz besteuert.
Keine Mehrwertsteuer!
Der Gesetzgeber befreit lt. Umsatzsteuergesetz (UStG) Anlagegold von der Mehrwertsteuer befreit.
Was ist gesetzlich anerkanntes Anlagegold?
Im weitesten Sinne fallen hierunter Barren oder Münzen, also physisches Gold. Doch ganz ohne Bedingungen gibt es die Anerkennung von Anlagegold nicht. Im Falle der Anerkennung jedoch, brauchen Sie dafür keine Mehrwertsteuer zu zahlen. Bei Goldbarren gilt, dass eine Reinheit von mindestens 995/1000 gegeben sein muss.
Deutlich strenger sind die Regeln für Goldmünzen. Der Feingoldgehalt muss bei mindestens 900/1000 liegen. Zudem müssen diese nach 1800 geprägt worden sein. Weiterhin ist zu beachten, dass diese Goldmünzen ehemals oder aktuell als gesetzliches Zahlungsmittel galten oder noch gelten. Schließlich darf nicht zu einem Preis veräußert werden, der den aktuellen Marktwert des Feingoldgehalts um mehr als 80 Prozent übersteigt. Lassen Sie sich von unserem Goldankauf unverbindlich beraten!